Schuldnerberatung ohne Insolvenz
Es kommt auch öfters vor, dass wir unserem Mandanten raten, keine Privatinsolvenz zu beantragen, wenn wir einen Weg sehen die Verbraucherinsolvenz zu vermeiden. Im Besonderen trifft dies zu, wenn der Schuldner über eine Immobilie oder ein gutes Einkommen verfügt.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Schuldner hatte versucht mit seinen Gläubigern eine Einigung zu erzielen, was ihm aber nicht gelang. Erst in den persönlichen Gesprächen und Verhandlungen durch unsere Kanzlei, konnten wir die Gläubiger davon überzeugen, dass sie mit einem Vergleich mehr gewinnen, als mit einer Privatinsolvenz. Gleichzeitig konnten wir die Rückzahlung, der durch den Vergleich erheblich veringerten verringerten Schulden, durch einen Kredit mit einer marktüblichen Verzinsung vornehmen.
Diese Prozedur (Verringerung der Schulden) führt nun dazu, dass der Schuldner eine monatliche Belastung hat, die er in einem überschaubaren Zeitraum abwickeln kann. Er hat nicht die Nachteile und Zwänge der Privatinsolvenz, sondern kann ohne Treuhänder und ohne Gerichtskosten seine Schulden abbauen. So entsteht für den Schuldner die Möglichkeit seine Schulden ohne Privatinsolvenz abzubauen.
Durch den größeren Aufwand dieser Art von Entschuldung liegen unsere Kosten höher, als bei einer Verbraucherinsolvenz. Der größere Aufwand entsteht durch die Notwendigkeit mit allen Gläubigern persönlich zu verhandeln. Der Gewinn für den Schuldner ist aber umso größer. Damit amortisieren sich die höheren Kosten der Entschuldung auf dieser Art.
Selbst wenn das Hypothekendarlehen für eine Immobilie gekündigt würde, können wir in vielen Fällen die drohende Zwangsversteigerung noch abwenden.
Wenn Sie eine Schuldnerberatung online wünschen, rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 0221-28275740 an. Wir bespechen besprechen erst einmal alles telefonisch und unterbreiten Ihnen dann sowohl einen Vorschlag für Ihre Entschuldung als auch einen Kostenvoranschlag.
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