Der Weg einer Privatinsolvenz online
Auf der folgenden Seite können Sie sich ein Privatinsolvenz-Paket kostenlos herunterladen, ausfüllen und uns dann zurücksenden.
Wir empfehlen Ihnen sich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht ausstellen zu lassen. Mit diesem können wir das Verfahren mit der Gerichtskasse abrechnen. Dieser wird leider nicht von allen Amtsgerichten ausgestellt. Der Schuldner wird häufig mit dem Argument, er solle eine kostenlose Schuldnerberatung aufsuchen, abgewiesen. Da diese allerdings sehr lange Wartezeiten haben, hilft hier häufig der Hinweis auf die Dringlichkeit (Wohnungsverlust, Zwangsvollstreckung, Eidesstattliche Versicherung, usw.). Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes geht hervor, dass bei Wartezeiten von mehr als einen halben Jahr, der Betroffene Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat.
Nachdem wir alle Informationen von Ihnen erhalten haben und gegebenenfalls durch telefonischen Kontakt ergänzt haben, werden wir alle Ihre Gläubiger anschreiben und sie auffordern uns ihre Forderungen vorzulegen. Wenn diese vorliegen, werden sie ausführlich auf ihre Rechtsmäßigkeit geprüft. Häufig können wir feststellen, dass Fristen versäumt wurden, Mahnbescheide zur Unrecht ergangen sind oder Vollstreckungsbescheide zurückzuweisen sind.Die Gläubiger, deren Ansprüche zu Recht bestehen, werden nun in das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren einbezogen. Ihnen wird eine Ratenzahlung vorgeschlagen, oft auch nur Null-Raten, der so genannte Nullplan. Wird dieser Plan abgelehnt, kann nun beim Amtsgericht der Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung gestellt werden. Nach Zustimmung des Insolvenzrichters beginnt die sechsjährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit darf der Schuldner keine weiteren Schulden aufnehmen. Sind die sechs Jahre ohne Komplikationen abgelaufen, erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung.
In der Regel läuft das Verfahren jedoch nicht so reibungslos wie oben beschrieben. Viele Institutionen (Banken, Versicherungen etc.) versuchen sehr kreativ und meistens gesetzwidrig den Ablauf zu stören. In diesem Falle sind wir gezwungen sie Maßnahmen im Wege des Eilverfahrens abzuwenden. Wie viele andere Gläubiger-Drohgebärden auch. Natürlich können Sie immer sofort telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen und sich beraten und helfen lassen. Wir sind immer unter der Rufnummer 0221 28275740 zu erreichen.
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